DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-07 |
+++ SMS-Tipps zum Rauchstopp helfen Jugendlichen +++ iga-Report 24: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Deutschland – eine Bestandsaufnahme +++ BIBB/BAuA-Befragung zu körperlicher Belastung ausgewertet +++ Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag +++ Seminare / Veranstaltungen +++ Nirgendwo in Europa arbeiten die Menschen länger als in Portugal +++ DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer: Mitarbeiter-Fitness immer wichtiger +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Das deutsche Bildungswesen stützt sich auf die großen Bausteine Kita, Schule und Hochschule. Da fast jeder mindestens eine dieser drei Einrichtungen einmal besucht hat, ist die Bereitschaft mitzureden recht groß. Gerade deshalb gibt es auch viele Missverständnisse.
Der demografische Wandel hat nicht nur steigende Patientenzahlen mit zunehmender Fallschwere zur Folge, sondern betrifft auch das Krankenhauspersonal. Während das Durchschnittsalter der Krankenhausmitarbeiter in Zukunft stetig steigen wird, konkurriert der Krankenhausbereich gleichzeitig mit anderen Leistungssektoren und Branchen um die sich verringernden Nachwuchskräfte.
Nach der Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2004 mussten auch die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), welche die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren, neu angepasst werden. Die neuen ASR sollten dann sukzessive die in die Jahre gekommenen alten Arbeitsstättenrichtlinien ersetzen.
Mit 1.046 Gramm ist der neue Messekatalog über 70 Gramm schwerer als noch vor zwei Jahren, als die ersten zaghaften Ideen für rückenfreundliche Themen ins Leben gerufen wurden. Damals war der Initiator die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Die rechtswissenschaftliche Anerkennung der psychischen Gesundheit als zu beachtendes Merkmal im Arbeitsschutz lässt sich schon länger beobachten (vgl. z. B. BAG v. 12.08.2008 – 9 AZR 1117/06). Neben der körperlichen ist auch die geistig-psychische Integrität des Beschäftigten Regelungsinhalt derjenigen Vorschriften, welche den Gesundheitsschutz von Beschäftigten reglementieren. Auch gemeinschaftsrechtlich erfolgte in bestimmten Teilbereichen eine zunehmende Berücksichtigung explizit benannter psychischer Belastungsfaktoren.
Der Angeklagte (A) arbeitet als Elektromonteur für ein Unternehmen, das vier mobile Krane (Transportwagen) für eine Werkshalle eines großen Unternehmens in Nordenham an der Weser gefertigt hatte. Es gab Probleme an einem Wagen, der am Hallendach befestigt war. Daher wurde A am 21. April 2008 zusammen mit einem Kollegen für Nachbesserungsarbeiten in das Werk geschickt.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft nach §§ 8, 9 SGB VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die sich nach §§ 2 bis 6 SGB VII versicherte Personen, also insbesondere abhängig Beschäftigte oder Unternehmer, an ihrer Arbeitsstätte oder auf den damit zusammenhängenden Wegen zuziehen. Der private Lebensbereich bleibt dabei unberücksichtigt, die Unfallversicherung des SGB VII stellt keine allgemeine Volksversicherung dar.
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