Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2005 » Das Persönliche Budget nach § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB VII

Das Persönliche Budget nach § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB VII

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden bereits jetzt viele Geldleistungen (z. B. das Übergangsgeld, Renten an Versicherte oder Hinterbliebene, Übergangsleistungen bei Berufskrankheiten, das Pflegegeld oder der Pauschbetrag für den Kleidermehrverschleiß) monatlich im Voraus an den Leistungsberechtigten überwiesen. Das Persönliche Budget ist ein darüber hinausgehendes Instrument, weitere Sozialleistungen in Form von Geldleistungen monatlich an den Leistungsberechtigten zu erbringen. Durch das Persönliche Budget soll die Selbstständigkeit des Behinderten (Versicherten) als eigenverantwortlich handelndes Subjekt im Bereich des Rehabilitationsgeschehens gestärkt werden. Gleichzeitig kann das Persönliche Budget die Verwaltungsarbeit vereinfachen. Einzelheiten des Persönlichen Budgets sind für alle Leistungsträger im SGB IX und der Budgetverordnung geregelt. Die Vorschriften werfen eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, denen der folgende Beitrag nachgeht.

Seiten 321 - 328

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BPUVZdigital.de/DIEBG.06.2005.321

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