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Die Europäische Berufskrankheiten-Liste vom 19. September 2003 mögliche Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 19. September 2003 neue Empfehlungen zu einer Europäischen Liste der Berufskrankheiten veröffentlicht. Die ersten Empfehlungen wurden bereits 1962 ausgesprochen und unter Berücksichtigung des technischen und arbeitsmedizinischen Fortschritts 1990 überarbeitet. Wie die beiden vorhergehenden Empfehlungen zielt auch die aktuelle Empfehlung darauf ab, langfristig die unterschiedlichen nationalen Regelungen anzunähern, wobei die einzelnen Mitgliedstaaten selbst die Kriterien für die Anerkennung jeder einzelnen Berufskrankheit nach ihren Rechtsvorschriften oder nationalen Geflogenheiten festlegen. Die Europäische Liste gilt erstrangig als Bezugsdokument zur Stärkung der Prävention von Berufskrankheiten sowie zur Harmonisierung der Statistiken über Berufskrankheiten. Darüber hinaus dient sie auch der Forschungsförderung im Bereich der berufsbedingten Erkrankungen. Unmittelbare Rechtswirkungen aus der Europäischen Liste der Berufskrankheiten ergeben sich nach Artikel 249 Abs. 5 (früher Artikel 189) des Vertrages über die Europäischen Gemeinschaften vom 02. Oktober 1997 für das Deutsche Berufskrankheiten-System und die rechtlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) nicht. Angenommene oder tatsächliche inhaltliche Abweichungen der beiden Listen (Anhang I und II) der Empfehlungen vom 19. September 2003 können jedoch Anlass dafür sein, den technischen und medizinischen maßgeblichen Erkenntnisstand der deutschen BK-Liste aktuell zu überprüfen. Der Prozess der Europäisierung sollte nicht nur die Chance zur Initiierung von konkreten Präventionsmaßnahmen bieten, sondern auch Anstöße für neue konkrete aktuelle Berufskrankheiten liefern. Bereits vorhandene gesicherte medizinisch- wissenschaftliche Erkenntnisse in anderen Ländern der EG zur Verursachung von Krankheiten durch berufliche Einwirkungen beruhen auf Forschungsergebnissen und können auf die Übertragbarkeit in die nationalen BK-Systeme geprüft werden. Unabhängig davon könnten aus den europäischen BK-Listen systematisch ganz konkrete länderübergreifende Forschungsaktivitäten abgeleitet werden.
Seiten 397 - 407
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BPUVZdigital.de/DIEBG.07.2005.397
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