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EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen und die EG-Konformitätserklärung haben sich – so möchte man jedenfalls meinen – längst als Belege für die Übereinstimmung eines Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen in unserem Bewusstsein festgesetzt. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass der sichere Umgang mit einer EG-Konformitätserklärung häufig allenfalls Qualitätsmanagern, Produktverantwortlichen oder sonstigen „Experten“ wirklich geläufig ist. Auch 25 Jahre nach Einführung des CE-Zeichens existieren noch erstaunliche Nicht- bzw. Fehlvorstellungen über Hintergrund und Aussagekraft der Kennzeichnung.

Seiten 360 - 364

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BPUVZdigital.de/DIEBG.07.2009.360

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