Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2005 » Europäische Kommission: BG-Monopol ist Europa-konform

Europäische Kommission: BG-Monopol ist Europa-konform

Wenige Tage nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/M. (in diesem Heft) hat die Europäische Kommission auf eine Anfrage des Düsseldorfer Europaabgeordneten Klaus-Heiner Lehne (CDU) am 17.02.2005 bestätigt:
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lässt europäisches Recht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unberührt, ihre Systeme der sozialen Sicherheit auszugestalten; jeder Mitgliedstaat ist berechtigt, die Unfallversicherung speziellen Einrichtungen mit Ausschließlichkeitsrecht (Monopol) zu übertragen. Diese Organisationsform der gesetzlichen Unfallversicherung verletzt nicht die europäische Dienstleistungsfreiheit (Finanzdienste).

Seiten 183 - 184

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BPUVZdigital.de/DIEBG.04.2005.183

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