Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2007 » Gegen den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit

Gegen den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit

Arbeitnehmerentsendungen und die Bekämpfung damit einhergehender Missbrauchstatbestände

Auf Grundlage von § 150 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VI wurde bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Datenbank zur Speicherung von E 101-Entsendebescheinigungen eingerichtet. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die der Zollverwaltung unterstehende Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben gemeinsam festgelegt, wie diese Datei wirksam zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungsfreiheit genutzt werden kann.

Seiten 441 - 443

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BPUVZdigital.de/DIEBG.11.2007.441

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