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Hautkrankheiten in der gewerblichen Wirtschaft

Im Rahmen der in den Jahren 2007 und 2008 durchzuführenden Präventionskampagne Haut wird seitens der gesetzlichen Unfallversicherung vor allem auf die BK 5101 abgestellt, bezeichnet in der BKV als „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“.

Seiten 24 - 26

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BPUVZdigital.de/DIEBG.01.2007.024

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