Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2006 » Wie lässt sich die Qualität des betrieblichen Eingliederungsmanagements messen?

Wie lässt sich die Qualität des betrieblichen Eingliederungsmanagements messen?

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen dauerhaft zu sichern, nicht zuletzt wegen der Forderung nach einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 84 Abs. 2 SGB IX. Was ist aber gutes BEM und wie lässt sich die Qualität des BEM messen? Eine Möglichkeit bietet die das Consensus Based Disability Management Audit (CBDMATM). Auditiert wird gegen einen Standard, der auf internationaler best-practice-Forschung basiert und nationales Recht und Praxis integriert. Für Rehabilitationsträger und Integrationsämter, die Prämien oder einen Bonus vergeben wollen, ist das Audit ein geeignetes Instrument zur Messung und Nachweis der Qualität des BEM.

Seiten 516 - 519

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BPUVZdigital.de/DIEBG.11.2006.516

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