DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-08 |
+++ Verletzung bei Unfall-Regulierung ist kein Arbeitsunfall +++ VBG-Arbeitsschutzpreis 2016 +++ Fit im Beruf: Betriebsarzt darf Probleme der Mitarbeiter nicht dem Chef erzählen +++ Studie: Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von in „helfenden Berufen“ +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit von apl. Prof. Dr. Ralf Pieper, Bergische Universität Wuppertal, zusammengefasst.
Globalisierung und Wandel der Arbeitswelt bewirken eine Zunahme von Nacht- und Schichtarbeit. Im Rahmen des demografischen Wandels steigt der Anteil an Schichtarbeitern im mittleren und höheren Alter. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, Schichtarbeit alternsgerecht zu gestalten. Eine Maßnahme besteht darin, Schichtpläne gemäß arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu gestalten, wie in § 6 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gefordert. Dieser präventive Ansatz schafft gute Voraussetzungen, um in Nacht- und Schichtarbeit bis zum regulären Verrentungszeitpunkt produktiv tätig sein zu können.
Basierend auf einer Reihe von Ergonomie-Schulungen und Anwendungen von Methoden zur ergonomischen Arbeitsplatzbewertung wird an konkreten Beispielen diskutiert, welche Aspekte einer Bewertung besonders leicht auch für „Nicht-Ergonomen“ verständlich und handhabbar sind, aber auch wo Grenzen für eine gültige Anwendung zu sehen sind. An der Gegenüberstellung Verhältnis- versus Verhaltensprävention wird verdeutlicht, dass viele Bewertungsverfahren einen Mix aus Belastungskenngrößen und Beanspruchungsdaten liefern. Deshalb ist es gerade auch bei der Haltungsbewertung wichtig, individuelle Gewohnheiten mit zu betrachten und für eine ergonomische Verbesserung einer Arbeitssituation auch die Eigenwahrnehmung und Haltungskontrolle einzubeziehen.
Die Ergonomie von Arbeitsplätzen steht insbesondere bei den körperlich besonders belastenden Pflegetätigkeiten in Krankenhäusern, Kliniken und Altenpflege zunehmend im Fokus betrieblicher Gesundheitsförderung. Unter anderem weil sowohl das Personal als auch die Patienten immer älter werden. Im Rahmen eines übergreifenden ergonomischen Präventiv-Konzepts müssen Kompetenz des Personals als auch die Arbeitsbedingungen der Einrichtungen möglichst schnell angepasst werden, um den Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft gerecht zu werden.
In den 1990er Jahren kamen immer mehr Patienten mit Rückenschmerzen zu Ärzten und Orthopäden. Weil die Ursache der Beschwerden häufig nicht klar erkennbar war, konnte auch nicht immer eine hilfreiche Therapie gefunden werden. Oft erschien die chirurgische Lösung des Problems als Mittel der Wahl und die Zahl der Rückenoperationen stieg rapide an. Bis heute noch raten Ärzte ihren Patienten oft zu Operationen – viel zu oft, denn inzwischen wurden andere Heilungsmöglichkeiten nachgewiesen. Die Aktion Gesunder Rücken e. V. erforschte und publizierte, welche Wege aus der Rückenschmerz-Spirale führen oder wie Rückenschmerzen vermieden werden können und wie wichtig das eigene (Alltags-)Verhalten hierfür ist.
Die DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund-Dorstfeld ist mit etwa 180.000 Besuchern jährlich eines der beliebtesten Technikmuseen Deutschlands. Nicht zuletzt auch dem Umstand zu verdanken, dass in allen 12 Ausstellungseinheiten „gearbeitet“ werden darf. Es gilt Experimente durchzuführen, Objekte in Bewegung zu setzen, Fragen zu beantworten, Belastungen nachzuempfinden. Ob Kind, Jugendlicher, Erwachsener oder Senior, ob Fachpublikum oder Laien: Für jeden bietet die DASA Arbeitswelt Ausstellung sowohl ein Stück beruflicher Normalität als auch berufliche Besonderheiten. Dabei entwickelt sich die Ausstellung immer weiter.
Gefahrstoffe, vor allem, wenn sie brennbar oder brandfördernd sind, stellen in Räumen, in denen gearbeitet wird, für die dort Beschäftigten ein Risiko dar; Unfälle haben das leider bewiesen (siehe Fälle 1, 2 und 3). Deshalb hat der Staat aus gutem Grund die gleichzeitige Anwesenheit von Beschäftigten einerseits und Gefahrstoffen andererseits in Arbeitsräumen reguliert. Der folgende Beitrag stellt die Einzelheiten vor.
Im 13. Jahr der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt ihre erste Novelle in Kraft – am 1. Juni und ohne Übergangsfrist. Es ist die erste komplette Überarbeitung seit der Veröffentlichung. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Länder und Prüforganisationen stehen ihr teils noch kritisch gegenüber. Vielen hätte eine gezielte Änderungsverordnung ausgereicht. Was bringt die Novelle für die Praktiker? Die BetrSichV gilt vielfach als so etwas wie das „Grundgesetz des technischen Arbeitsschutzes“. Zwar erforderte die bisherige BetrSichV strukturelle und konzeptionelle Änderungen: Sie war mit anderen Verordnungen und aktualisierten europäischen Richtlinien abzugleichen und fallweise nachzubessern. Doch benötigte es dafür eine Novelle, die einer Grundgesetzänderung gleich kommt?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist gegründet worden, um die Arbeitgeber von der Haftung bei Arbeitsunfällen zu befreien. An die Stelle dieser Haftung ist die kollektive Haftung aller Unternehmer getreten. Trotzdem ist nicht immer klar, ob nicht doch eine Haftung des Arbeitgebers bei einem Arbeitsunfall nach zivilrechtlichen Vorschriften gegeben ist.
Eine Studentin im „Master of Education“ will das „Organisch-Chemische Praktikum“ absolvieren. Die Hochschule lässt sie nicht, weil sie „nicht an einem Sicherheitstechnischen Kolloquium teilgenommen hat“. Die Studentin beschreitet den Verwaltungsgerichtsweg und beantragt im vorläufigen Rechtsschutz die Zulassung zum Praktikum.
Wir stellen Ihnen jeden Monat eine Rechtsthematik vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant ist. Autor Prof. Dr. jur. Eberhard Jung ist Hochschullehrer am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen und unterrichtete an der Ärzteakademie der Landesärztekammer Hessen, Bereich Arbeits- und Sozialmedizin. Außerdem war Prof. Jung viele Jahre lang Verwaltungsdirektor bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Dozent an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Sozialversicherung.
+++ Absaug- und Filteranlagen von TBH auf der ACHEMA 2015 +++ Gefahrstoffmanagement: Arbeitsplätze sollen sicherer werden +++ Apollo 5000 – Schutz für Retter und Helfer +++
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